Actionfigur - Externer Datenschutzbeauftragter Aachen | Ingo Goblirsch LL.M. | 20+ Jahre Erfahrung

DSGVO-Gazette #49: Was macht einen richtig guten Datenschutzbeauftragten eigentlich aus?

Liebe Leserinnen und Leser,

im seltensten Fall – außer nach Cyberangriffen und Erpressungsversuchen von Ransomware-Gruppen – muss ein Datenschutzbeauftragter ein Actionheld sein. Aber was macht ihn wirklich gut? Warum Datenschutz nicht "verhindern" darf – und was Unternehmen davon haben, lesen Sie hier.

Ein guter Datenschutzbeauftragter ist eben kein Verhinderer im Business-Kostüm. Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck: nämlich gesetzliche Anforderungen einzuhalten, Risiken zu minimieren – und dabei das operative Geschäft nicht auszubremsen.

Ein Mehr an Datenschutz, das über das rechtlich Erforderliche hinausgeht, kann schnell zur Geldverbrennung werden – und im schlimmsten Fall auch zu verpassten Chancen. Wer versucht, jedes theoretische Restrisiko auszuschließen, verliert nicht nur an Tempo, sondern riskiert auch, dass innovative Ideen in der Schublade bleiben.

Das richtige Maß zu finden heißt deshalb: immer mit Blick auf die betrieblichen Belange des jeweiligen Kunden, nicht mit einem One-size-fits-all-Ansatz oder einem starren Datenschutzkatalog für alle. Jeder Betrieb tickt anders – und ein guter Datenschutzbeauftragter erkennt das, bevor er Handlungsempfehlungen gibt.

Nur so wird Datenschutz nicht zur Hürde, sondern zum Hebel für saubere, skalierbare und rechtssichere Prozesse.

In einer Google-Rezension über meine Arbeit heißt es:

„Mit hoher Fachkompetenz und einem ausgeprägten Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge sucht Herr Goblirsch stets nach tragfähigen Lösungen, die rechtliche Anforderungen mit unternehmerischen Zielen – insbesondere im Marketing – in Einklang bringen, anstatt sie zu behindern.“

Ganz ehrlich? Besser hätte ich’s selbst nicht formulieren können. (Und ja, ich musste kurz erröten, als ich das gelesen habe.)

Denn genau das ist der Punkt: Datenschutz darf nicht in der Marketingabteilung als Spaßbremse verschrien sein. Wenn jemand bei einer Kampagne sagt „Da fragt bestimmt wieder der Datenschutz, ob das überhaupt erlaubt ist...“, dann sollte die Antwort idealerweise lauten: „Schon passiert – und ja, ist es!“

Der Unterschied zwischen einem reaktiven Datenschützer und einem strategischen Partner liegt darin, ob man am Ende nur Ärger vermeidet – oder echten Mehrwert schafft. Ob das nun beim Aufbau datenschutzfreundlicher CRM-Systeme ist, bei Cookie-Bannern, die nicht aussehen wie ein UX-Albtraum, oder bei cleverer Kampagnenplanung ohne unnötige Risiken.

Ein anderes Beispiel aus dem Alltag: Gute Datenschutzberatung bedeutet, dass IT-Affinität auf betriebliches Know-how und juristische Expertise trifft. Erst wenn diese drei Komponenten zusammenspielen, entsteht echter Mehrwert. Dann werden gesetzliche Anforderungen nicht einfach „abgeheftet“, sondern so realisiert, dass sie im Unternehmen tatsächlich funktionieren – und die IT nicht die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.

In solchen Momenten wird Datenschutz nicht zur Bremse, sondern zur intelligenten Weichenstellung. Die Prozesse bleiben schlank, das System performant – und die Geschäftsführung freut sich über ein solides Fundament, auf dem sich weiterbauen lässt.

Besonders spannend wird es, wenn man mit Datenschutz die internen Silos ein Stück weit aufbricht: Plötzlich sprechen Marketing und IT miteinander – und merken, dass sie dasselbe Ziel haben. Der Datenschutzbeauftragte? Der steht in der Mitte, übersetzt, vermittelt, und sorgt dafür, dass am Ende nicht nur die Excel-Listen stimmen, sondern auch das Gefühl: „Das passt jetzt wirklich.“

Ein besonders schönes Beispiel aus der Praxis: die Bewerber-Onlinestrecke. Viele Unternehmen setzen hier auf schnelle Lösungen – Hauptsache, das Formular steht. Aber wer den Datenschutz clever mitdenkt, schafft deutlich mehr als nur Häkchen setzen.

Stellen Sie sich vor, die gesamte Strecke – von der Bewerbung über die Auswahl bis zur Zusage oder finalen Absage – ist datenschutztechnisch sauber aufgesetzt.

  • Art. 13-Informationen? Verständlich formuliert und automatisch ausgespielt – ganz ohne sinnlose Checkbox-Orgie.
  • Ein Bewerberpool? Ja – aber mit expliziter Einwilligung und echtem Mehrwert für beide Seiten.
  • Die Datenverarbeitung? Läuft über eine geprüfte Cloudlösung mit zertifiziertem Auftragsverarbeiter, glasklaren Löschregeln und rollenbasiertem Zugriff.

Und das Beste daran: Die Personalabteilung freut sich, weil es funktioniert. Die IT freut sich, weil es sicher ist. Und das Recruiting freut sich, weil endlich niemand mehr fragt, ob man „das überhaupt darf“.

So sieht es aus, wenn Datenschutz nicht im Nachhinein drübergestülpt, sondern von Anfang an integriert wird.

Ein guter Datenschutzbeauftragter ist also kein Erfüllungsgehilfe für Checklisten, sondern ein echter Partner auf Augenhöhe. Er versteht nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die Dynamik des Unternehmens – und bringt beides zusammen, ohne zu belehren oder zu blockieren. Wenn das gelingt, entsteht nicht nur Rechtssicherheit, sondern Vertrauen. Intern wie extern.

Und wer weiß – vielleicht ist ein richtig guter Datenschutzbeauftragter ja doch ein bisschen Actionheld. Nur eben ohne Explosionen. Dafür mit Plan.

Viele Grüße aus Aachen
Ingo Goblirsch

Ingo Goblirsch LL.M.
Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz | Compliance | Informationssicherheit
52076 Aachen

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