Datenschutz hat nichts mit Cookie-Banner zu tun – Urteil gegen Planet49 – Einwilligungen Pflicht

Wer kennt sie nicht, die Cookie-Banner. Sie informieren den Nutzer der Internetseite meistens darüber, dass Cookies gesetzt werden. Diese Cookies können unterschiedlichen Zwecken dienen. Viele Cookies sind technischer Art, d. h. ohne das Setzen eines solchen Cookies gehen wesentlichen Funktionalitäten der Internetseiten verloren, beispielsweise „Zurück zur Ergebnisliste“ oder „Warenkorb“. Andere Cookies schalten personalisierte Werbung, weil der Nutzer beim letzten Zugriff auf die Internetseite bei dem nun beworbenen Artikel ausgestiegen ist. Ganz findige Cookies überwachen (oder „tracken“) das Verhalten von Internetnutzer, und zwar im Internet umspannend. Diese Cookies sorgen dafür, dass Nutzer völlig gläsern werden und jede digitale Regung registriert und ausgewertet wird.

Mit dem heutigen Urteil gegen Planet49 (C-673/17) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) europaweit (und damit DSGVO-weit) klar gemacht, dass Cookies nur gesetzt werden dürfen, wenn eine Einwilligung durch den Nutzer erfolgt ist. Diese Einwilligung muss freiwillig sein und setzt ein aktives Handeln voraus. Es dürfen keinerlei Bedingungen an die Einwilligung geknüpft werden. Eine Weiternutzung des Internetangebots ohne Einwilligung muss also weiterhin möglich bleiben – nur eben ohne „Warenkorb“ und „Zurück zur Ergebnisliste“.

Was bedeutet das nun? Es bedeutet, dass die Cookie-Hinweise deutlicher, größer und nerviger werden. Es bedeutet auch, dass die Betreiber von Internetseiten die Voreinstellungen in den Browsern in Bezug auf das Setzen von Cookies automatisch vor Betreten der Seiten abrufen müssen und den Wunsch des Nutzers respektieren. Es wird auch auf die digitale Werbebranche einen hohen Einfluss haben. Denn der Erfolg ihrer Werbekampagnen wird häufig danach messen, dass der „Umsatz je Klick“ identifiziert wird. Dies setzt eben Cookies – und somit nun auch eine explizite Einwilligung eines Nutzers – voraus.

Diese Einwilligung zu erhalten wird nicht einfach. Sicherlich werden Maßnahmen wie der „5 Euro Rabattgutschein“ nach Newsletter-Einwilligung nun adaptiert werden. Und dadurch wird jedem Nutzer auch transparent wie viel Geld seine persönlichen Daten und seine paar Klicks wert sind.

Es kommt Arbeit auf Sie zu, wenn Sie Cookies nutzen oder Ihr Geschäftsmodell von Cookies abhängig ist.

Sie haben Fragen? Wenden Sie sich gerne an mich.

Viele Grüße aus Bad Aachen.

Ingo Goblirsch LL.M.
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz und Informationssicherheit