Datenschutzbeauftragter Aachen | Externer Datenschutzbeauftragter Aachen | Ingo Goblirsch LL.M. | 15+ Jahre Erfahrung

"Die DSGVO-Gazette" #11: Abmahnmissbrauch - Vorschusslorbeeren für das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Zwei (!) Jahre nach dem Gültigwerden der EU-DSGVO und vier (!) Jahre nach der Einführung dieser Verordnung hat die Bundesregierung auf Regeln zur Eindämmung von Abmahnmissbrauch geeinigt. Die Fragen, die sich jeder Eingeweihte stellt ist: Wieso brauchen wir ein "Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs"? Welche Abmahnungen und welcher Missbrauch davon ist gemeint? Warum kommt das Gesetz erst jetzt (wenn es denn so wichtig ist)? Und vor allem: Wann kommt das "Gesetz gegen den Bußgeldmißbrauch durch Datenschutzaufsichtsbehörden"?

Abmahnungen - das Damokelsschwert, welches über jeden Webagentur hängt. Panische Angst hatte jeder Webdesigner, dass pünktlich zur Einführung der DSGVO die Anwaltsgehilf*innen durch die .de-Domänenlandschaft ziehen und reihenweise falsch oder gar nicht deklarierte Internetseiten abmahnen. Passiert ist letztlich nichts oder so gut wie nichts. Natürlich gab es vereinzelt Abmahnungen. Jedoch wollte keiner (vor allem auch kein Anwalt) auf andere Leute zeigen, wenn es vor der eigenen Haustür auch nicht richtig sauber ist. Denn datenschutzkonform zu arbeiten ist teuer. So ein Rechtstext für die eigene Webseite kann schonmal ins Geld gehen (was sich viele sparen wollen). Auch die Nutzung von Tracking-Lösungen ohne Rechtsgrundlage sind "Online-Branchen"-weit noch oft zu sehen. Und weil keiner genau weiss, ob er selbst nicht auch abmahnfähig ist, lässt er seinen Mitbewerber besser auch in Ruhe. Frei nach dem Motto:

Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein!
Johannes 8, 7

Steine flogen bisher nicht. Dieses Gesetz ist aus meiner Sicht so unnötig wie Fußpilz.

Was es gab - und das nicht zu knapp - waren nur Bußgelder von Aufsichtsbehörden. Da sollte der Gesetzgeber mal aktiv werden. Denn die haben es in sich. So eine Abmahnung ist schnell unterschrieben, Geld überwiesen, Sache beendet und abgehakt. Die Aufsichtsbehörde kriegt man nicht so einfach los. Deswegen direkt mal die Frage an die Bundestagsabgeordneten: Sind Sie auch "safe" in Bezug auf die DSGVO? Erwarten Sie nicht eher Bußgelder als Abmahngebühren?

Prüfen Sie (als Politiker) Ihre eigene Webseite, bevor es ein Journalist tut.

Bei Fragen zur Vermeidung von Bußgelder und Anfängerfehlern wenden Sie sich gerne an mich.

Ingo Goblirsch LL.M.
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz & Informationssicherheit
Bad Aachen

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