Datenschutzbeauftragter Aachen | Externer Datenschutzbeauftragter Aachen | Ingo Goblirsch LL.M. | 15+ Jahre Erfahrung

Bitte Impressum aktualisieren: Aus RStV wird MStV - sonst ändert sich nichts

Neben der Datenschutzerklärung ist das Impressum auf einer Internetseite ein ähnlich größes Mysterium. Was kommt da rein, was nicht. Hauptnorm dazu ist das Telemediengesetz (TMG). Dieses regelt in § 5 TMG, welche Inhalte im Impressum vorgehalten werden müssen. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Diensteanbieters, seine "Adresse der elektronischen Post" aka eMail-Adresse etc.

Neben den Vorgaben des TMG regelte bisher der RStV (Rundfunk-Staatsvertrag), dass bei Internetauftritten (inkl. Social-Media-Kanäle), die redaktionell-journalistische Inhalte anbieten, ein inhaltlich Verantwortlicher genannt werden muss. Der RStV wurde jedoch mit dem Inkrafttreten des Medienstaatsvertrags am 7. November 2020 durch diesen abgelöst.

Was muss jetzt geändert werden?

Entfernen Sie die Angabe zu dem RStV - und ergänzen Sie "Inhaltlich verantwortlich"

Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV
Erika Mustermann, Musterstr. 18, 01234 Berlin

in

Inhaltlich Verantwortlich:
Erika Mustermann, Musterstr. 18, 01234 Berlin

Das "i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV" lassen Sie einfach weg. Denn das ändert sich sonst alle paar Tage. (Wer erinnert sich nicht zu gerne an den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) und den 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RfÄStV) aus dem Jahr 2005).

Wer gegen die Pflicht aus § 18 Abs. 2 MStV zur Benennung eines inhaltlich Verantwortlichen verstößt, dem droht - anders als bei RStV - kein Bußgeld. Allerdings drohen bei Verstößen noch immer Abmahnungen von Mitbewerbern.

Haben Sie Fragen zu Datenschutz? Dann melden Sie sich gerne!

Viele Grüße
Ingo Goblirsch

Ingo Goblirsch LL.M.
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz & Informationssicherheit
Bad Aachen

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